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Piercings: Komplikationen vermeiden und behandeln

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gepiercte Frau, Nahaufnahme
bertys30 / Adobe Stock

Ob Nase, Ohr oder Zunge – Piercings sind nach wie vor beliebt. Leider trifft der Spruch „Wer schön sein will, muss leiden“ auf viele gepiercte Personen zu, da Entzündungen häufig vorkommen. Doch das muss nicht sein.

Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland sind gepierct, Frauen häufiger als Männer. Das englische Wort „to pierce“ bedeutet „durchstechen“ oder „durchbohren“. Und hier besteht das Hauptproblem: Der Einstichkanal kann gereizt sein oder sich gar entzünden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • mangelnde Hygiene im Piercing-Studio,
  • die Erfahrung des Piercers,
  • das Material des Schmuckstücks,
  • die Pflege der Wunde, die beim Stechen entstanden ist.

Das richtige Studio auswählen

Um Probleme zu vermeiden, ist hygienisch einwandfreies Arbeiten im Piercing-Studio das A und O. Mittlerweile gibt es den Verband professioneller Piercer (VPP). Dieser bietet regelmäßig Hygieneschulungen und andere Weiterbildungen für seine Mitglieder an und hat auf seiner Webseite auch eine Liste verifizierter Piercingstudios aufgeführt, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen.

Kommt es zu Reizungen des Stichkanals, können Kunden zunächst ihr Piercing-Studio aufsuchen. Dort gibt es Pflegetipps und gegebenenfalls kann der Schmuck gewechselt werden. Dies sollte man in der Abheilphase niemals selbst tun.

Optimale hygienische Bedingungen finden Kundinnen und Kunden in Arztpraxen vor, die das Ohrlochstechen bzw. Piercen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten, darunter auch einige HNO-Arztpraxen. Hier sind auch die Praxismitarbeiter in der Regel entsprechend geschult.

Entzündungen ärztlich abklären lassen

Ohr- und Nasenpiercings sind besonders beliebt, bereiten aber häufig Schwierigkeiten, wenn der Knorpel durchstochen wird. Der Knorpel im Ohr- und Nasenbereich besteht aus einem sehr empfindlichen Gewebe, das normalerweise durch eine Knorpelhaut geschützt wird. Wird die Knorpelhaut jedoch beim Piercing durchtrennt, können Bakterien und Viren eindringen und eine Knorpelentzündung auslösen, die sowohl kosmetische als auch funktionelle Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Entzündungen sind schmerzhaft und gefährlich. In einem solchen Fall sollte unbedingt ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden, um die Entzündung zu untersuchen und bei Bedarf eine medikamentöse Therapie einleiten zu können. 

Wunden im Knorpelbereich verheilen übrigens sehr langsam. Es kann vier bis zwölf Monate dauern, bis der Heilungsprozess komplett abgeschlossen ist. Zum Vergleich: Am Ohrläppchen dauert es nur sechs bis acht Wochen. Vorsichtig sollten Diabetiker und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sein, da es bei ihnen meist noch länger dauert, bis eine Wunde vollständig abgeheilt ist. 

Allergien: Schmuckstück ade

Neben Entzündungen bereiten Allergien gegen das Material des Piercings häufig Probleme. Wird die Haut rot, juckt oder bildet Bläschen, sind dies untrügliche Anzeichen für eine allergische Reaktion. Verantwortlich ist zumeist Nickel, das viele Menschen nicht vertragen. Bei einer Nickelallergie handelt es sich um eine Kontaktallergie, deren Symptome sich oft nicht sofort zeigen, sondern die erst nach 48 bis 72 Stunden auftreten. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte der Kontakt mit Nickel sofort vermieden und das allergieauslösende Schmuckstück entfernt werden. In der Regel heilt die Haut dann von selbst wieder ab. Wer Gewissheit möchte, kann bei einem Allergologen einen Allergietest machen lassen. Viele HNO-Ärztinnen und -Ärzte sind allergologisch ausgebildet und bieten entsprechende Tests an.

Wer trägt die Behandlungskosten?

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die wegen Komplikationen mit einem Piercing einen Arzt aufsuchen, sollten wissen, dass sie eventuell an den Kosten für die Behandlung beteiligt werden. Hintergrund ist, dass Privatbehandlungen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft erbracht werden sollen. Der Arzt rechnet zunächst mit der Kasse ab. Die erbrachten medizinischen Leistungen werden für die Abrechnung kodiert. Ergibt sich aus diesen Codes ein Verdacht, können die Kassen einen Fragebogen an den Versicherten senden. Aus diesem Procedere kann unter Umständen kann eine Erstattungsaufforderung der Krankenkasse an den Versicherten entstehen.