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Elektronische Patientenakte: Was kommt da auf uns zu?

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Das Bild zeigt verschiedene medizinische Dokumente und ein Handy, bei dem die ePA-App geladen ist.
Andrea Gaitanides / Adobe Stock

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) steht in diesem Jahr eine große Neuerung im Gesundheitswesen ins Haus. Aber wie funktioniert sie eigentlich, welche Vorteile haben Patienten davon und muss wirklich jeder mitmachen?

Derzeit funktioniert der Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen nicht immer reibungslos. Röntgenbilder, Blutwerte oder Medikationspläne müssen einzeln zwischen den verschiedenen Einrichtungen ausgetauscht oder von den Patienten mitgebracht werden. Dies ist zeitraubend und mitunter gehen Informationen verloren oder es kommt zu Doppeluntersuchungen. Das soll sich mit der elektronischen Patientenakte ändern.

Daten jederzeit verfügbar

Die ePA ist eine digitale Sammelmappe. In ihr werden alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten hinterlegt. Während bisherige Patientenakten in der Arztpraxis gespeichert wurden, werden für die ePA die Server der Aktenanbieter als zentraler Speicherort genutzt. So hat man alle Gesundheitsdaten immer zur Hand. Gesetzlich versicherte Patienten können die ePA über die elektronische Gesundheitskarte abrufen, privat Krankenversicherte über die ePA-App.

Die Frage nach dem Datenschutz und die Furcht davor, als „gläserner Patient“ keine Kontrolle mehr über die eigenen Daten zu haben, treibt viele Patienten um. Deshalb ist es wichtig zu wissen: Allein die Patienten und Patientinnen entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. Zudem wurde allen Versicherten im vergangenen Jahr von ihren Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, der Teilnahme an der ePA zu widersprechen.

Zugriff kann eingeschränkt werden

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass nur Personen, die über einen sogenannten elektronischen Heilberufsausweis verfügen, Einblick in die ePA erhalten dürfen. Dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeuten, Diätassistenten sowie Psychotherapeuten.

Nach einem Besuch einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses ist der Zugriff auf die gespeicherten Gesundheitsdaten für diese Einrichtungen auf 90 Tage beschränkt. Über die App können Patienten zusätzlich steuern, wer wie lange auf welche Daten in ihrer ePA zugreifen darf. Außerdem ist es möglich, Dokumente so einzustellen, dass nur man selbst Zugriff darauf hat.

Menschen ohne Smartphone benachteiligt

Daten- und Verbraucherschützer kritisieren, dass Menschen, die kein Smartphone, Tablet oder PC besitzen, in der Verwaltung ihrer ePA extrem eingeschränkt sind. Ferner kann niemand vollständig ausschließen, dass Patientendaten durch Hackerangriffe oder Missbrauch in falsche Hände gelangen – so wie bei allen anderen digitalen Anwendungen auch.

Die Verantwortung für die ePA trägt die Gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin. Sie hat die ePA entwickelt und betreibt sie weiterhin.

Ohne App geht nichts

Um die ePA einsehen zu können, müssen Patientinnen und Patienten die entsprechende App ihrer Krankenversicherung herunterladen und den Zugang darin einrichten. Fragen dazu beantwortet die jeweilige Krankenkasse. Wer bereits eine ePA hat, die vor 2025 installiert wurde, kann diese einfach weiterführen.

Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?  

  • Arztbriefe, Laborwerte, Befunde
  • Mutterpass, Impfausweis, Zahnbonus-Heft
  • bei Kindern: U-Untersuchungsheft
  • Notfall-Datensatz
  • Medikationsplan
  • persönliche Dokumente wie z.B. Kopfschmerztagebücher oder E-Rezepte.

Ferner können Patientinnen und Patienten auch ältere Dokumente, die sie zu Hause aufbewahrt haben, in die ePA übertragen. Dazu müssen sie die Dokumente lediglich abfotografieren oder einscannen und anschließend in die App hochladen.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder beim Bundesgesundheitsministerium.