Etwa ein bis drei von 1.000 Kindern werden in Deutschland mit Hörstörungen geboren. Die Spannbreite reicht von mäßigen bis stärkeren Hörstörungen, die in der Regel beidseitig auftreten und irreversibel sind. Um eventuellen Problemen frühzeitig auf die Spur zu kommen, wurde 2009 das Neugeborenen-Hörscreening eingeführt und wird seither auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Das passiert beim Neugeborenen-Hörscreening
Bei Babys, die in einem Krankenhaus zur Welt kommen, findet die Untersuchung in den ersten drei Lebenstagen direkt in der Klinik statt, zumeist im Rahmen der U1-Vorsorgeuntersuchung. Das Screening, bei dem geprüft wird, ob das Gehör des Babys richtig funktioniert, ist völlig schmerzfrei. Es kann sogar durchgeführt werden, während das Kind schläft. Die Untersuchung ist freiwillig und für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.
Beim Hörscreening wird getestet, ob das Innenohr Schallwellen empfangen und aussenden kann. Dies bezeichnet man als Messung der transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen (TEOAE). Ein auffälliges Testergebnis bedeutet noch nicht, dass das Kind schlecht hört. Allerdings muss der Test dann wiederholt werden. Das gilt auch, wenn der Test nicht aussagekräftig genug war. Ein Grund können Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang sein, die die Weiterleitung des Schalls leicht beeinträchtigen können.
Auffälliges Testergebnis – und nun?
Sollte das zweite Testergebnis wieder auffällig sein, folgt die sogenannte Hirnstammaudiometrie, kurz AABR. Dabei wird untersucht, ob Nervenimpulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden.
Bleibt der Befund weiterhin auffällig, sollte unbedingt ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin oder eine pädaudiologische Fachabteilung aufgesucht werden. Diese können feststellen, ob eine Hörschädigung vorliegt, welches Ausmaß diese hat und wo sie zu lokalisieren ist. Der Facharzt kann mit den Eltern auch die Behandlungsoptionen besprechen.
Hörscreening nicht nur im Krankenhaus möglich
Wer sein Baby im Geburtshaus oder zu Hause auf die Welt gebracht und das Hörscreening somit nicht direkt nach der Geburt wahrnehmen konnte, kann dieses im Rahmen der U2-Vorsorgeuntersuchung nachholen. Möglich ist dies in vielen HNO-Arzt-Praxen und in einigen Kinderarztpraxen, die hierfür ausgerüstet sind, sowie in ausgewählten Screening-Zentren.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Eltern bei ihrem Kind auch weiterhin darauf achten, ob es gut hört. Eine Hörstörung kann sich nämlich auch erst im Laufe der Entwicklung ausbilden, beispielsweise durch eine Infektion im Kleinkindalter.