Die Aufklärung über das Recht auf eine Zweitmeinung sollte rechtzeitig vor dem geplanten Eingriff erfolgen, in der Regel mindestens zehn Tage vorher. Um sich auf die Einholung der Zweitmeinung vorbereiten zu können, erhalten Patienten ein Merkblatt und Informationsunterlagen zu den einzelnen Eingriffen (Entscheidungshilfen), auf die sie ihre Ärztin oder ihr Arzt ebenfalls hinweisen muss.
Gibt es Behandlungsalternativen?
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass verschiedene Ärzte die Notwendigkeit einer solchen Operation unterschiedlich bewerten. Die Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale ärztliche Meinung abgegeben werden. Die Patienten werden dahingehend beraten, ob der geplante Eingriff erforderlich ist und ob es mögliche Behandlungsalternativen gibt, die eine OP vermeiden können. Ziel ist, dass Betroffene eine informierte Entscheidung treffen können. Die Kosten für das Zweitmeinungsverfahren trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Der Zweitmeiner soll die bereits erhobenen Befunde berücksichtigen, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Falls doch weitere Untersuchungen sinnvoll sind, bespricht die Ärztin oder der Arzt das mit dem Patienten. Der Arzt, der den Eingriff indiziert, muss dem Patienten die erforderlichen Befundunterlagen aus der Patientenakte zusammenstellen und überlassen.
Spezialisten in der Region finden
Kontaktdaten von Zweitmeinern sind über die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de) zu finden. Um sich diejenigen Ärzte in ihrem Umkreis anzeigen zu lassen, die zur Abgabe einer Zweitmeinung berechtigt sind, müssen Patienten die Schlagwörter „Zweitmeinung Mandel-OP“ sowie die Ortsangabe in die Suchmaske eingeben. Patienten können auch bei ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialisten fragen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich ein Recht auf freie Arztwahl. Für das strukturierte Zweitmeinungsverfahren sind jedoch nur Ärztinnen und Ärzte zugelassen, die in diesem Themenfeld besonders qualifiziert sind. Zudem dürfen die Zweitmeiner nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der Arzt, der zuerst konsultiert wurde. Sie dürfen auch nicht in der Einrichtung beschäftigt sein, in der der Eingriff erfolgen soll. Durch dieses Verfahren wird die Qualität gesichert und es werden Interessenkonflikte vermieden.
Ist die zweite Begutachtung erfolgt und mit dem Patienten besprochen, kann dieser frei darüber entscheiden, ob er den geplanten Eingriff durchführen lässt oder absagt. Auf Wunsch wird eine schriftliche Zusammenfassung der Zweitmeinung angefertigt. Es ist auch möglich, die Zweitmeinung an die erste Ärztin bzw. den ersten Arzt schicken zu lassen.
Wann wird eine OP empfohlen?
Die häufigsten Gründe für eine Mandeloperation sind mehrmals entzündete Gaumenmandeln (Tonsillitis) oder vergrößerte Gaumenmandeln. Eine operative Variante bei einer Tonsillitis ist die Tonsillektomie, bei der die Gaumenmandeln vollständig entfernt werden. Unter Umständen kann zusätzlich eine Adenotomie nötig sein. Darunter versteht man die Entfernung der Rachenmandel, im Volksmund häufig auch als „Polypen“ bezeichnet. Bei einer Tonsillotomie, auch Mandelkappung genannt, werden die Gaumenmandeln hingegen nur zum Teil entfernt. Eine Tonsillektomie kommt in folgenden Fällen infrage:
- bei Kindern, bei denen vergrößerte Gaumenmandeln zu Beschwerden führen,
- bei Kindern, die in zwölf Monaten drei bis fünf bakterielle Mandelentzündungen hatten und bei denen sich in den nächsten sechs Monaten weitere Episoden ereignen,
- bei Erwachsenen, die in zwölf Monaten drei bis fünf bakterielle Mandelentzündungen mit starken Beschwerden hatten, die antibiotisch behandelt wurden und bei denen sich weitere Episoden ereignen sowie
- bei sechs oder mehr bakteriellen Mandelentzündungen im Jahr.
Bei der Tonsillektomie ist das Risiko einer Nachblutung höher als bei der Tonsillotomie, weshalb sie stationär in Vollnarkose stattfindet. Bei der Tonsillotomie verkleinert der Hals-Nasen-Ohren-Arzt in einem chirurgischen Eingriff die Gaumenmandeln. Auch diese OP wird unter Vollnarkose durchgeführt, kann aber sowohl ambulant als auch stationär stattfinden.
Abwehrsystem gegen Keime
Anders als bei einer vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln bleibt bei der Tonsillotomie ein Teil des Gewebes erhalten. Dies hat den Vorteil, dass die Mandeln ihre Funktion im körpereigenen Immunsystem weiterhin erfüllen können. Denn die Gaumenmandeln bilden mit den anderen Mandeln des Rachenrings die erste Abwehrbarriere gegen Keime, die in die oberen Atemwege einzudringen versuchen, und sind somit ein wichtiger Bestandteil unseres Immunsystems. Ob eine vollständige Entfernung der Mandeln unumgänglich ist, sollte also genauestens geprüft werden.