Viele Patientinnen und Patienten, insbesondere Träger von Hörgeräten, haben Probleme mit festsitzendem Ohrenschmalz, das den Gehörgang verstopft und dadurch das Hörvermögen beeinträchtigt. In der HNO-Praxis kann dies sanft entfernt werden – entweder mit kleinen Spezialinstrumenten oder mit Hilfe einer Ohrspülung. Im Zuge der Ohrreinigung wird das Ohr direkt begutachtet, sodass eventuelle Entzündungen oder kleine Verletzungen sofort mitbehandelt werden können.
Hörgeräteakustiker üben ein Handwerk aus
Seit Kurzem bieten Hörgeräteakustiker ihren Kunden zunehmend die Durchführung der Cerumen-Entfernung an. Angeblich sei dies durch die Neufassung der Prüfungsverordnung für Hörakustikermeister zulässig. Doch das ist falsch. In der Meisterprüfungsverordnung von 2022 heißt es, dass Hörakustikermeister „ohrreinigende Maßnahmen einleiten” dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie diese Maßnahmen auch durchführen dürfen.
Hörgeräteakustiker üben einen handwerklichen und keinen medizinischen Beruf aus. Die Cerumen-Entfernung ist ein grober Verstoß gegen die Grenzen ihrer handwerklichen Tätigkeit. Die Ausübung der Heilkunde ist nach wie vor nur approbierten Ärzten und Personen mit entsprechender Erlaubnis gestattet. Schließlich ist der Reinigungsvorgang auch nicht ganz ohne Risiko und bedarf medizinischer Kenntnisse. Die Anatomie des äußeren Gehörgangs bietet nämlich durchaus Raum für Verletzungen. HNO-Ärztinnen und -Ärzte werden in ihrer fachärztlichen Weiterbildung darauf vorbereitet und bringen entsprechende operative Erfahrungen mit in die Praxis.
Patientensicherheit gefährdet
Durch die Ohrreinigung durch nicht-ärztliche Personen kommt es immer wieder zu Komplikationen und Verletzungen. Im Sinne der Patientensicherheit möchte der Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. entsprechende Verstöße dokumentieren. Meldungen werden unter bv@ entgegengenommen und sensibel behandelt. hno-aerzte.de
Übrigens: Bei Hörgeräteakustikern ist die Ohrreinigung eine Selbstzahlerleistung. Beim HNO-Arzt gehört sie hingegen zum Leistungskatalog für gesetzlich Krankenversicherte und erfolgt kostenlos.