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Corona: Weitere Auffrischimpfung erforderlich?

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Älterer Mann mit Pflaster am Arm nach Impfung
luciano / Adobe Stock

Der Herbst steht vor der Tür und bereits jetzt nimmt die Anzahl an COVID-19-Erkrankungen wieder zu. Die Grundimmunisierung wird weiterhin allen Erwachsenen empfohlen, die Auffrischung der Impfung jedoch nur bestimmten Personengruppen.

Die Ständige Impfkommission (StiKo) empfiehlt gesunden Personen ab 18 Jahren, darunter auch Schwangeren, eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung, um eine Basisimmunität aufzubauen. Das Immunsystem sollte dreimal Kontakt mit dem Virus haben, entweder durch eine Impfung oder eine Infektion. Um einen möglichst guten Basisschutz zu erreichen, sollen mindestens zwei dieser Kontakte durch eine Impfung erfolgen. Infektionen allein bauen nämlich keinen ausreichenden Immunschutz auf. Wer also bereits dreimal geimpft und ggf. zusätzlich an Corona erkrankt gewesen ist, muss sich nicht noch einmal impfen lassen. 

Inzwischen wird gesunden Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung mehr empfohlen. Grund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe, die sehr geringe Hospitalisierungsquote und die seltenen Langzeitfolgen in dieser Altersgruppe.

Derzeit dominiert bei den Corona-Erkrankungen die Variante EG.5, auch „Eris“ genannt. Sie ist eine Untervariante der bisher vorherrschenden Virusvariante Omikron.

Das sind die Risikogruppen

Da der Impfschutz mit der Zeit etwas nachlässt, empfiehlt die StiKo für die besonders gefährdeten Gruppen weitere Auffrischimpfungen im Herbst. Dazu gehören

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten,
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen aus Risikogruppen,
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patientenkontakt.

Verschiedene Impfstoffe vorhanden

Für die Auffrischung bzw. Grundimmunisierung stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, darunter die bekannten Vakzine von BioNTech/Pfizer, Moderna oder Novavax. Bislang gibt es eine EU-Zulassung für die an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna (Stand 09/2023). Novavax wartet noch darauf, dass ihr für die Subvariante angepasstes Präparat von der EU zugelassen wird. Bis dahin steht der bewährte Impfstoff bereit.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass die Auffrischimpfungen vorzugsweise im Herbst erfolgen sollten. Wichtig sei, einen Abstand von mindestens sechs Monaten zur Grundimmunisierung bzw. zwölf Monaten zur letzten Auffrischimpfung einzuhalten. Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, sollte erst nach drei Monaten eine Grundimmunisierung bzw. nach sechs Monaten eine Auffrischung durchführen lassen. „Alle COVID-19-Impfstoffe können zusammen mit einer Influenza-Impfung verabreicht werden“, so das RKI.

Wo kann man sich impfen lassen?

Impfzentren gibt es nicht mehr. Einen Großteil der COVID-19-Impfungen werden die niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen durchführen. Dies schließt auch Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen ein. Ferner können Betriebsärztinnen und ‑ärzte sowie öffentliche Apotheken die COVID-19-Schutzimpfung verabreichen.