Hören

Lärm – ab wann wird es gefährlich?

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Lärm kann unser Gehör schädigen. Doch wo sind die Grenzen und von welchen Lärmbelastungen kann sich unser Gehör wieder erholen? Entscheidend ist nicht nur die Lautstärke, der man ausgesetzt ist, sondern auch die Dauer und Häufigkeit.

Hält eine Lärmexposition von 85 dB(A) über eine Dauer von acht Stunden an, gilt sie als sicher gehörschädigend. Aber auch geringere Schalldruckpegel ab 80 dB(A) sind für das Gehör problematisch, wenn man ihnen dauerhaft ausgesetzt ist. So kann Verkehrslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder die Dauerbeschallung durch Kopfhörer zu Lärmschwerhörigkeit führen. Gefährlich wird es immer dann, wenn nach einer Schallexposition ein Pfeifen auftritt oder wenn für einige Minuten bis Stunden ein dumpfer Höreindruck besteht. Zwar findet nach Ende einer Lärmexposition immer eine gewisse Besserung statt. Wie stark Lärm schädigt und wie gut sich die Ohren letztendlich erholen, ist individuell aber sehr unterschiedlich. So gibt es am Ende eines Berufslebens an einem lauten Arbeitsplatz sowohl hochgradig Schwerhörige als auch fast Normalhörige.  

Das passiert im Ohr

Doch was genau richtet Lärm im Ohr eigentlich an? Im Innenohr gibt es drei Reihen äußerer und eine Reihe innerer Haarzellen. Die äußeren Haarzellen dienen der Regulation, Dämpfung und Verstärkung von Schalleindrücken, die Inneren der Reizverarbeitung und Weiterleitung. Gesunde Haarzellen befinden sich in einer aufgerichteten Position. Elektronenmikroskopische Aufnahmen zeigen, dass geschädigte Haarzellen nach einem Lärmtrauma flach liegen und somit ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Ob sich die Haarzellen wieder erholen oder ob sie irreparabel geschädigt sind, ist von der nach Dauer, Intensität und Häufigkeit der Lärmtraumata abhängig.

Plötzlicher Lärm besonders schädlich

Bei Impulslärm – etwa durch einen Knall wie einen Schuss, Böller oder auch die Explosion des Airbags bei einem Autounfall – besteht ein höheres Risiko für eine bleibende Schädigung, weil der Lärm die Haarzellen unvorbereitet trifft. Bei einer längeren oder steigenden Lärmexposition – zum Beispiel Dauerlärm in einer Fertigungshalle oder bei steigendem Lärm in einer Diskothek – spannt der sogenannte Steigbügelmuskel das Trommelfell vor, und der Schall erreicht so gedämpft das Innenohr. Aus diesem Grund hört man nach einem Aufenthalt in einer lauten Umgebung, etwa beim Aussteigen aus dem Flugzeug oder dem Verlassen einer Bar, zunächst einmal gedämpft.

Lärmschutz am Arbeitsplatz

Grundsätzlich ist es ratsam, das Gehör bestmöglich zu schützen. Dies gilt sowohl für Besucher von Konzerten und Großveranstaltungen als auch für Beschäftigte in lärmintensiven Bereichen. Hier gilt: Der Arbeitgeber muss die Kosten für den Gehörschutz übernehmen, wenn der Grenzwert von 80 dB(A) erreicht ist. Ab 85 dB(A) gilt sogar die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Gehörschutzes. Diese muss vom Arbeitgeber kontrolliert werden.