Hals & Stimme

Kehlkopfkrebs rechtzeitig erkennen

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Krebs kann jeden treffen. An Kehlkopfkrebs erkranken besonders häufig Menschen zwischen 50 und 70 Jahren. Gefährdet sind vor allem Raucher und Personen, die berufsbedingt erhöhten Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind.

Der Kehlkopf ist ein wichtiges Element der zwischenmenschlichen Kommunikation. Er reguliert den Strom der Atemluft und erzeugt Töne und Laute. Zudem kommt ihm eine Schutzfunktion bei der Nahrungsaufnahme und -passage zu. Er verhindert, dass Nahrungsbestandteile in die Luftröhre gelangen.

Lange Zeit beschwerdefrei

Leider kann Kehlkopfkrebs lange Zeit ohne Beschwerden verlaufen. Erste Anzeichen für eine Erkrankung sind eine Veränderung der Stimme, anhaltende Heiserkeit, Atemnot, häufiges Räuspern und das Gefühl, einen Fremdkörper im Rachen zu haben. Auch wenn diese Symptome harmlose Ursachen haben können, sollten sie fachärztlich abgeklärt werden.

Viele Betroffene suchen erst spät einen Arzt auf. Ist die Krankheit bereits weit fortgeschritten, muss der Kehlkopf schlimmstenfalls chirurgisch ganz oder teilweise entfernt werden, was in der Regel zum Verlust der Stimme führt. Wird der Krebs frühzeitig entdeckt, ist er gut behandelbar und in vielen Fällen sogar heilbar. Bei einem Krebsverdacht kann der Arzt oder die Ärztin den Kehlkopf spiegeln und Gewebeproben nehmen. Die weitere Behandlung richtet sich danach, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist. Außer einer Operation kommt auch eine Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie mit Antikörpern infrage. Auch eine Kombination dieser Therapien ist möglich.

Männer überdurchschnittlich oft betroffen

Um einer Erkrankung vorzubeugen, ist eine regelmäßige Vorsorge beim HNO-Facharzt sinnvoll – insbesondere, wenn man zur Risikogruppe zählt. In Deutschland sind Männer übrigens etwa siebenmal häufiger von Kehlkopfkrebs betroffen als Frauen. Bedauerlicherweise sind die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, sondern gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die vom Patienten selbst getragen werden müssen. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sollte die Untersuchung jedoch einen konkreten Krankheitsverdacht ergeben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse selbstverständlich alle Kosten für die erforderliche Behandlung.