Streng genommen liegt nur dann eine Allergie vor, wenn ein immunologischer Prozess ausgelöst wird, es also zu einer Reaktion zwischen einem Antigen und Antikörper kommt. Das bedeutet: Nicht jede Überempfindlichkeit ist eine Allergie. Um abzuklären, was dahintersteckt und um die weitere Behandlung planen zu können, ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Es gibt Überempfindlichkeiten, wie unerwünschte Reaktionen auf Medikamente oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Nahrungsmitteln (Intoleranzen), deren Symptome denen einer Allergie ähneln.
Intoleranz: Immunsystem unbeteiligt
Im Gegensatz zu einer echten Allergie ist bei einer Intoleranz das körpereigene Abwehrsystem nicht beteiligt. Stattdessen fehlt dem Körper eine ausreichende Anzahl bestimmter Enzyme oder Proteine, um spezifische Bestandteile der Nahrung – wie beispielsweise Laktose, Fruktose oder Histamin – abzubauen oder in den Körper aufzunehmen. Typische Beschwerden sind Durchfall, Bauchschmerzen und Blähungen.
Zudem gibt es bei einer Intoleranz eine sogenannte Dosis-Wirkungsschwelle, d.h. der Körper reagiert also bei einer höheren Dosis stärker. Bei Allergien können hingegen bereits kleinste Spuren heftige Symptome auslösen.
Allergologen wissen Rat
Der richtige Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Allergie ist ein allergologisch tätiger HNO-Arzt, den man u.a. an der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ auf dem Praxisschild erkennt. Nach einem Erstgespräch mit einer ausführlichen Erhebung der Krankengeschichte kommen – je nach Beschwerden – verschiedene Untersuchungsmethoden zum Einsatz. Dazu gehören u.a.
- der Pricktest, bei dem verschiedene allergenhaltige Lösungen in die leicht eingeritzte Haut des Patienten getropft werden,
- der Provokationstest, bei dem der verdächtige Stoff auf die Schleimhaut des Patienten aufgebracht wird und
- die Blutuntersuchung auf Antikörper.
Häufig kann erst eine fachärztliche Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob eine Allergie oder eine Überempfindlichkeit vorliegt. Dies ist wichtig, um sinnvoll gegen die Beschwerden vorgehen zu können. Vor Eigendiagnosen und -behandlungen – wie z. B. dem Weglassen von Gluten ohne bestätigte Unverträglichkeit – raten Ärztinnen und Ärzte dringend ab.