Viele Eltern sind verunsichert, da diese Operationen aus medizinischer Sicht notwendig sind. Die Maßnahme richtet sich aber selbstverständlich nicht gegen die kleinen Patienten, sondern gegen die gesetzlichen Krankenkassen, die solche Eingriffe immer schlechter bezahlen. Langfristig soll sich die Situation für Patienten und Ärzte durch die Aktion verbessern.
Konkret betroffen sind die Adenotomie mit Paukenröhrchen, bei der die Rachenmandel (kindliche Polypen) entfernt und die Belüftung des Mittelohrs verbessert werden, sowie um die Tonsillotomie, die operative Teilentfernung der Gaumenmandel. Die Operationen verhindern Gedeihstörungen, unter anderem der Sprachentwicklung, und verringern die Anfälligkeit für Infekte bei Kindern. Beide Eingriffe werden in der Regel ambulant durchgeführt.
Operationen schon lange nicht mehr kostendeckend
Weil die Eingriffe so wichtig sind, haben HNO-Ärztinnen und -Ärzte diese bis vor kurzem trotz der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen erbracht. Teilweise haben sie sogar mehr Geld ausgegeben als sie dafür bekommen haben. Seit diesem Jahr bezahlen die Krankenkassen nun noch weniger für die Eingriffe.
Für eine Adenotomie mit Paukenröhrchen bekommen die Operateure seit dem 1. Januar 2023 nur noch 105 Euro. Für eine Tonsillotomie werden nur noch rund 170 Euro erstattet. Von diesen Beträgen müssen das OP-Material, die Raummiete, die Personalkosten für die OP-Assistenz, die Instrumentenanschaffung und -aufbereitung, die Wartungskosten für die OP-Technik, die Haftpflichtversicherung und die jährliche sicherheitstechnische Kontrolle bezahlt werden. Deshalb sind die HNO-Ärztinnen und -Ärzte gezwungen, die Durchführung dieser Operationen ab sofort einzustellen.
Ärzte bitten Eltern um Unterstützung
Die Praxen werden die Adenotomie und die Tonsillotomie so lange aussetzen und keine entsprechenden Termine mehr vergeben, bis eine deutliche Anhebung der Bezahlung zugesichert wird. Betroffene Eltern sind aufgerufen, sich bei ihrer Krankenkasse über die Absenkung der Vergütung für ambulante Kinderoperationen (sog. N1- und N2-Eingriffe) zu beschweren – per Brief, über die Call-Center oder in den ortsansässigen Filialen. Auch Beschwerden bei den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises können helfen, die Situation zu verbessern.