Durch das immer höhere Alter der Flugpassagiere nimmt auch die Zahl der vorerkrankten Reisenden zu. Reisestress, verminderter Umgebungsdruck, Lufttrockenheit, Zeitverschiebung und eingeschränkte Platzverhältnisse tun ihr Übriges. Glücklicherweise ist die überwiegende Zahl der medizinischen Notfälle eher harmlos. Am häufigsten treten Herz-Kreislauf-Beschwerden, neurologische Störungen, Durchfall, Erbrechen und Probleme mit der Atmung auf.
Airlines für Notfälle gewappnet
Das Kabinenpersonal wird regelmäßig in Erster Hilfe geschult. Ist ein Arzt – als Passagier – an Bord, kann dieser die Flugbegleiter unterstützen, sofern der Patient einverstanden ist. Eventuell ist es zudem nötig, einen Dolmetscher hinzuzuziehen.
In der Regel gibt es in Flugzeugen eine relativ umfangreiche Notfallausstattung, die jedoch von Airline zu Airline variieren kann. Meistens sind ein automatischer externer Defibrillator, ein Notarztkoffer und mehrere Erste-Hilfe-Koffer an Bord. Außerdem gibt es ein breites Spektrum an Medikamenten.
Notlandungen äußerst selten
Einige Fluglinien nutzen ergänzend ärztlich besetzte Callcenter am Boden. Diese helfen Flugbegleitern oder Ärzten bei der Notfallversorgung in der Luft. Sie beraten auch gemeinsam mit der Crew und den Piloten, ob eine außerplanmäßige Landung notwendig ist. Laut Lufthansa finden solche Zwischenlandungen aber nur äußerst selten statt. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei eins zu einer Million Passagiere.
Ein Notfall in der Luft ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die Ersthelfer müssen mit beengten Raumverhältnissen, einem erschwerten räumlichen Zugang zum Patienten, der mangelnden Abschirmung von anderen Mitreisenden, beschränkten technischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie gegebenenfalls Sprachproblemen zurechtkommen. In manchen Fällen ist es ratsam, die Behandlung in der Bordküche durchzuführen, um mehr Platz und Ruhe zu haben.
Ärztinnen und Ärzte rechtlich abgesichert
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Ärztinnen und Ärzte, die Notfälle im Flugzeug behandeln, mit haftungsrechtlichen Problemen rechnen müssen. Dies stimmt nicht. Bei allen rechtlichen Fragen an Bord gelten die Gesetze des Landes, in dem das Flugzeug registriert ist. In US-amerikanischen Flugzeugen schützt das „Good Samaritan Law“ vor Klagen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Leistung unentgeltlich erbringt. Bei allen europäischen Fluglinien sind Ärztinnen und Ärzte während der Behandlung an Bord über die Airline mitversichert. Während nach deutschem und kontinentaleuropäischem Recht eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht, ist diese im angelsächsischen Recht so nicht vorgesehen.