Die durchschnittliche Innenraumlärmbelastung in modernen Flugzeugen ist kleiner als 85dB(A) und somit gilt die Flugkabine grundsätzlich auch nicht als Lärmarbeitsplatz. Zwar kann die Lautstärke insbesondere beim Start, aber auch beim Landen über den Grenzwert von 85dB(A) steigen, allerdings nur kurzzeitig. Deshalb ist es prinzipiell nicht notwendig, sein Gehör zu schützen. Auch das Flugpersonal trägt keinen Gehörschutz.
Druckausgleich wichtig
Anders sieht es bei Vorschäden und Tinnitus aus. In solchen Fällen kann die Kombination aus Druckänderung und Lärm in Einzelfällen sehr wohl zu Schädigungen führen. Flugpassagiere sollten deshalb in der Lage sein, einen Druckausgleich durch Schlucken und Kauen und mit dem sogenannten Valsalvamanöver durchzuführen. Dabei presst man Luft über die Eustachische Röhre (Ohrtrompete) in das Mittelohr.
Beim Start entsteht im Mittelohr ein Überdruck, beim Landen eher ein Unterdruck. Beginnt die Landephase, sollte man durch gelegentliches Schlucken und das Valsalvamanöver den Druckausgleich frühzeitig einleiten. Man kann bereits 20 bis 30 Minuten vor der Landung damit anfangen, sobald der Schub herausgenommen wird und das Flugzeug langsam sinkt.
Einfache Ohrstöpsel ausreichend
Wer den Lärm als unangenehm empfindet und sich trotzdem schützen möchte, kann auf einen einfachen Gehörschutz zurückgreifen, wie man ihn in der Drogerie kaufen kann. Individuell angefertigter Ohrenschutz ist eigentlich nur für Menschen zu empfehlen, die an einem Lärmarbeitsplatz tätig sind.
Wer entspannt im Flugzeug Musik oder Textbeiträge wie Podcasts oder Bücher hören will, sollte sich ein Kopfhörersystem mit Noise-Reduction-Technologie anschaffen. Ein solches System ermittelt und reduziert Umgebungsgeräusche. Folglich muss man die Musik in lauten Umgebungen nicht so stark aufdrehen und schont das Gehör.