Die Einführung des digitalen Rezeptes zum Jahresbeginn 2024 soll Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mehr Komfort bringen und Wege sparen. So ist es beispielsweise nicht mehr notwendig, für ein Folgerezept im selben Quartal die Arztpraxis aufzusuchen. Auch in Videosprechstunden können sich Versicherte nun E-Rezepte ausstellen lassen. Zudem soll das elektronische Rezept das Medikamentenmanagement und die Sicherheit verbessern. Dazu sollte es idealerweise in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte genutzt werden.
Erstmal nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Das E-Rezept gilt zunächst nur für verschreibungspflichtige Medikamente und wird vorerst nicht bei Heim- oder Hausbesuchen verwendet. Es enthält die gleichen Daten wie das vertraute Papierrezept. Erstellt der Arzt ein elektronisches Rezept, wird ein spezieller Code für die Einlösung in der Apotheke generiert. Das digitale Rezept wird verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server übermittelt. Für jedes Rezept wird ein eigenes E-Rezept-Token generiert. Dieses enthält den Code, der zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigt wird.
Versicherte haben drei Optionen, um ihr E-Rezept einzulösen, und zwar mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der E-Rezept-App oder mit einem Ausdruck ihres Rezeptcodes. Dies funktioniert folgendermaßen:
Elektronische Gesundheitskarte:
Das Einlösen klappt durch einfaches Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann das E-Rezept dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN notwendig.
E-Rezept-App:
Um sich in der App anzumelden, benötigen Versicherte eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Die persönliche PIN erhält man nach einem Identifizierungsprozess von seiner Krankenkasse. Die App bietet den Versicherten u.a. die Möglichkeit, Medikamente direkt bei Apotheken zu bestellen. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Papierausdruck:
Patientinnen und Patienten können sich zudem in der Arztpraxis einen Papierausdruck geben lassen. Anstelle eines rosafarbenen Rezepts erhalten sie dann einen Ausdruck mit dem Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Das E-Rezept kann übrigens sowohl in der Apotheke vor Ort als auch in der Online-Apotheke eingelöst werden. Es wird nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Diese dient nur als Schlüssel, um dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu gewähren. Dort werden alle Rezepte gespeichert.