In vielen großen Städten gibt es spezialisierte Einrichtungen für Tropen- und Reisemedizin, die eine umfassende Beratung und Diagnostik für Fernreisen anbieten und Impfungen durchführen. Auch manche niedergelassenen Ärzte bieten diesen Service an. Ob und wogegen geimpft werden sollte, hängt natürlich vom Reiseziel und der Jahreszeit im Urlaubsland ab. Zudem sind Art und Dauer der Reise sowie die individuellen Risikofaktoren entscheidend. Ein Campingtrip in Eigenregie ist sicherlich riskanter als eine geführte Reise mit Hotelübernachtungen.
Impfserien rechtzeitig abschließen
Idealerweise startet man mit einem halben Jahr Vorlauf, wenn man die erste Fernreise plant oder noch keine Reiseimpfungen vorhanden sind. Impfungen und Impfserien sollten spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn abgeschlossen sein, um einen hinlänglichen Schutz zu gewährleisten, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) in ihrem aktuellen Epidemiologischen Bulletin zu Reiseimpfungen.
Grundsätzlich kann man sich an folgenden Punkten orientieren:
- Standardimpfungen wie Tetanus, Masern und Diphtherie sollten immer auf dem aktuellen Stand sein.
- Empfohlene Impfungen wie Hepatitis A, Typhus, Tollwut oder Denguefieber sind abhängig von Reiseziel und -dauer, Art der Reise sowie den persönlichen Risikofaktoren.
- Pflichtimpfungen – zum Beispiel Gelbfieber – sind nicht verhandelbar, wenn der Nachweis bei der Einreise erforderlich ist. Sie sind allerdings nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben.
Übrigens gehören Reiseimpfungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Einige Kassen übernehmen sie allerdings freiwillig im Rahmen sogenannter Satzungsleistungen. Dabei bezahlen die Patienten die Impfung erstmal aus dem eigenen Portemonnaie und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Ob die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden, variiert von Kasse zu Kasse. Am besten erkundigt man sich vorab bei seiner Krankenkasse. Im Rahmen einer beruflich bedingten Auslandsreise sind die Kosten in der Regel über den Arbeitgeber erstattungsfähig.


