Hören

Feuerwerk kann Gehör schädigen

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Familie beobachtet Feuerwerk
Gorodenkoff / Adobe Stock

Das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen, hat Tradition in Deutschland. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn es kommt regelmäßig zu vorübergehenden oder langfristigen Schädigungen des Gehörs.

Wie viele Menschen genau Verletzungen des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper erleiden, ist nicht statistisch erhoben. Schätzungen gehen von ca. 8.000 Betroffenen pro Jahr aus, darunter dreimal so viele Männer wie Frauen. Gefährdet sind vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Eine Datenerhebung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde hat zudem gezeigt, dass 60 Prozent der Geschädigten Zuschauer sind, die nicht selbst mit Feuerwerk hantieren.

Knall- und Explosionstraumata  

Grund für die Verletzungen können ein Knall- oder Explosionstrauma sein, verursacht durch großen Schall- oder Detonationsdruck. Beim Knalltrauma werden die Haarzellen im Innenohr verletzt. Das Explosionstrauma belastet und verletzt in schwereren Fällen das Trommelfell und die Gehörknöchelchen, unter Umständen auch die Haarzellen. Zu den Anzeichen eines Knall- oder Explosionstraumas gehören Ohrenschmerzen, Schwindel, eine gedämpfte Geräuschwahrnehmung oder Tinnitus. Vielfach klingen diese Symptome von alleine wieder ab. In einigen Fällen bleibt das Gehör jedoch lebenslang geschädigt. Zudem steigt das Risiko, einen chronischen Tinnitus zu entwickeln, wenn man bereits ein Knalltrauma erlitten hat.

Explosionsgeräusche sind nur etwa 25 Millisekunden zu hören. Das ist besonders fatal, weil man aufgrund der Kürze die Lautstärkebelastung als nicht so stark empfindet. Ihre gefährliche Wirkung verlieren die Geräusche natürlich trotzdem nicht.

Lautstärken von 140 Dezibel und mehr

Die Schmerzgrenze des menschlichen Ohrs liegt bei etwa 120 Dezibel (dB). Geräusche in diesem Bereich können unserem Gehör unwiderruflichen Schaden zufügen. Viele Feuerwerkskörper überschreiten – je nach Abstand zur Explosion – sogar den Bereich von 140 dB. Dies entspricht einem Kampfflugzeug oder einem Gewehrschuss. Je geringer der Abstand zum Feuerwerk ist, desto höher ist der messbare Schallpegel. Liegt der Abstand zur Lärmquelle unterhalb von etwa zwei Metern, steigt die Gefahr für das Gehör rasch an. Der einzige Weg, um das Gehör beim Silvesterfeuerwerk wirksam zu schützen, besteht letztendlich darin, einen Gehörschutz zu tragen oder einen großen Abstand zum Ort des Geschehens zu halten.

Wer nach Silvester folgende Symptome bei sich beobachtet, sollte diese schnellstmöglich HNO-ärztlich abklären lassen:

  • plötzlicher Hörverlust auf einem oder beiden Ohren,
  • dauerhafte Ohrgeräusche, die auch nach 24 bis 48 Stunden nicht abklingen,
  • Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen, die die Bewegungsfähigkeit einschränken,
  • intensive, anhaltende Ohrenschmerzen, 
  • Flüssigkeitsabsonderung aus dem Ohr, unter Umständen begleitet von Fieber.

Eine schnelle Diagnostik und Behandlung ist entscheidend, um bleibende Schäden möglichst zu verhindern.

Nur zertifizierte Knallkörper verwenden

Der Erwerb und die Nutzung von Feuerwerk sind übrigens streng im Sprengstoffgesetz geregelt. Ab dem 29. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Zur Kategorie F2 gehören Raketen, Böller, Batterien, Fontänen und andere gängige Feuerwerksartikel, die ein geringes Gefahrenpotenzial darstellen und für die Verwendung im Freien vorgesehen sind. Sie dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.  

Besonders vorsichtig sollte man bei illegalen Knallkörpern aus Osteuropa sein, denn deren Explosionskraft kann deutlich über derjenigen liegen, die man von hiesigen Feuerwerksartikeln kennt. Zudem ist das Abbrennen von illegal eingeführten oder selbst hergestellten Feuerwerkskörpern verboten und kann sogar als Straftat geahndet werden.