Rund 19 Milliarden Euro sollen allein im kommenden Jahr im Gesundheitswesen eingespart werden. Die dazu vorgegebenen Maßnahmen werden Patienten und niedergelassene Ärzte gleichermaßen hart treffen. Denn eine stärkere Begrenzung der Ausgaben wird nicht ohne Einschränkung des Leistungsangebots gehen und einen Abbau der angebotenen Arzttermine sowie längere Wartezeiten mit sich bringen.
Darauf müssen sich Patientinnen und Patienten künftig einstellen:
- Reduzierung oder Wegfall der offenen Sprechstunde
Die HNO-Heilkunde ist von den Sparmaßnahmen besonders stark betroffen. Die Praxen müssen im Bundesdurchschnitt mit Umsatzeinbußen von 10 bis 20 Prozent pro Jahr rechnen. Da Arztpraxen Wirtschaftsbetriebe sind, die Verbindlichkeiten wie Miete, Energiekosten, sowie Personalverantwortung und Versicherungen haben, werden sie die offene Sprechstunde aus betriebswirtschaftlichen Gründen leider nicht mehr im bisherigen Umfang anbieten können. Die Praxen arbeiten bereits heute am Limit und bekommen schon jetzt nicht mehr alle Leistungen vergütet.
Die HNO-Ärztinnen und -Ärzte bedauern diese Entwicklung sehr, denn gerade in der offenen Sprechstunde, deren Gelder massiv gekürzt werden sollen, konnte vielen Patienten schnell und niederschwellig geholfen werden. Denn manche gesundheitlichen Probleme wie plötzlicher Hörverlust, Entzündungen und Infektionen sowie starker Schwindel und Gleichgewichtsstörungen sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden.
- Wegfall von kurzfristigen Terminen
Bislang wurden Termine, die über die Terminservicestellen (TSS) oder als Dringlichkeitsfälle von den Hausärzten vermittelt wurden (HAFA-Fälle), gesondert vergütet. Viele Praxen haben ihre Sprechstunden ausgeweitet und Personal eingestellt, um dies zu ermöglichen. Durch Kürzungen der ärztlichen Vergütung in diesem Bereich wird auch dieses Angebot nicht im bekannten Umfang aufrechtzuerhalten sein.
- Weniger Termine – längere Wartezeiten
Die oben beschriebenen Leistungskürzungen werden unmittelbar zu längeren Wartezeiten auf Termine in der HNO-Praxis führen. Viele Praxen denken zähneknirschend über eine 4-Tage-Woche nach, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können. Zudem befürchten die HNO-Ärzte, dass es durch längere Wartezeiten zu schwereren Krankheitsverläufen und langsameren Heilungsprozessen kommen wird, wodurch längere Krankschreibungen nötig sein werden. Hier wurde womöglich eine Milchmädchenrechnung zulasten der Patientinnen und Patienten aufgemacht.
- Krankschreibung ab dem ersten Tag
In einem Beschlusspapier der Bundesregierung ist die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schon ab dem ersten Tag der Erkrankung vorgesehen. Bisher ist eine ärztliche Bescheinigung gesetzlich erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben, Betriebe können diese aber auch jetzt schon ab dem ersten Tag einfordern. Die Kritik: mehr Bürokratie (auch für Arbeitgeber), eine massive Belastung der Arztpraxen sowie eine Misstrauenskultur gegenüber Beschäftigten.
- Wegfall der telefonischen Krankschreibung
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen soll abgeschafft werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind künftig wieder gezwungen, in jedem Gesundheitszustand eine Praxis aufzusuchen – auch bei hohem Fieber, starken Schmerzen oder Brechdurchfall. Damit wird das Infektionsrisiko in den Wartezimmern steigen. Die telefonische AU wurde eingeführt, um Praxen und Patienten zu entlasten. Untersuchungen zufolge besteht kein reales Missbrauchsproblem, denn die Telefon-AU können Patientinnen und Patienten auch bisher nur nutzen, wenn sie den Praxen bekannt sind.
- Mehr Angebote für Privatpatienten und Selbstzahler
Um ihre Praxen auch weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, werden viele Ärzte mehr Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler anbieten. Diese Angebote sind häufig nötig, um finanzielle Lücken, die durch die unzureichende Finanzierung durch die GKV entstehen, abzupuffern.
Die HNO-Ärztinnen und -Ärzte kritisieren, dass die Bundesregierung den Versicherten keinen reinen Wein einschenkt und klarmacht, dass das unbegrenzte Leistungsversprechen in der gesetzlichen Krankenversicherung Vergangenheit ist. Auch wenn es mehr als bedauerlich ist und gegen das ärztliche Selbstverständnis verstößt: Es können auf Dauer nur Leistungen erbracht werden, die auch bezahlt werden.
