Reise

Notfall statt Sonnendeck – Krank auf Kreuzfahrt

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Kreuzfahrtschiff im Hafen, Palme
NAN / Adobe Stock

Kreuzfahrten sind beliebter denn je: 2024 unternahmen rund 3,8 Millionen Deutsche eine Hochsee- oder Flusskreuzfahrt. Doch was passiert, wenn man auf hoher See plötzlich krank wird oder einen Unfall hat?

Die gute Nachricht vorweg: Kreuzfahrtschiffe verfügen über eine solide medizinische Grundversorgung und eine umfangreiche Bordapotheke. Kleinere Behandlungen sind auf dem Schiff möglich. Wichtig ist jedoch, sich vor Reiseantritt zu informieren und richtig abzusichern. Dies erspart im Ernstfall viel Stress und mitunter auch hohe Kosten.

Richtig vorbereiten: Versicherung ist Pflicht

Wer eine Kreuzfahrt im Ausland plant, sollte sich auf jeden Fall mit einer weltweit gültigen Auslandskrankenversicherung absichern, die im Notfall auch einen Rücktransport nach Hause umfasst. Diese sollte idealerweise um eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ergänzt werden.

Wer gesundheitlich vorbelastet ist, sollte seine Reisepläne außerdem vorab mit seinem Arzt oder seiner Ärztin besprechen. Diese können einschätzen, ob eine Kreuzfahrt mit den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen überhaupt gut vereinbar ist.

So funktioniert die medizinische Versorgung an Bord

Medizinisch ist auf großen Schiffen einiges möglich, beispielsweise kleinere bis mittlere chirurgische Eingriffe. Oft ist ein Röntgengerät, manchmal sogar Ultraschall-Diagnostik sowie eine kleine Intensivstation mit Beatmungsgerät vorhanden. Allerdings ist die Personaldecke recht dünn. Auch wenn das medizinische Team bei Bedarf Tag und Nacht ansprechbar ist, reichen die Kapazitäten für eine langfristige medizinische Betreuung auf einem Schiff nicht aus. Einige Erkrankungen benötigen zudem fachärztliches Know-how, das an Bord nicht gewährleistet werden kann.

Die Apotheken moderner Kreuzfahrtschiffe sind meist gut bestückt. Wer ein Medikament zu Hause vergessen hat, bekommt es häufig direkt an Bord ausgehändigt oder es wird an Land bestellt und im nächsten Hafen nachgeliefert.

Reisende sollten wissen, dass die ärztliche Behandlung auf dem Kreuzfahrtschiff in der Regel als Privatleistung abgerechnet wird. Die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse wird nicht akzeptiert. Wer medizinisch behandelt werden muss, geht zunächst in Vorkasse und reicht die Rechnung später bei der eigenen Krankenkasse ein. Gesetzlich Versicherte bekommen dabei aber oft nur einen vergleichsweise geringen Betrag erstattet. Die Differenz muss von den Reisenden getragen werden, sofern keine private Zusatzversicherung greift.

Wenn es ernst wird: die Ausschiffung

Reicht die Bordversorgung bei schwereren Erkrankungen oder Verletzungen nicht mehr aus, wird eine sogenannte Ausschiffung notwendig, also der Transport des Patienten von Bord in ein Krankenhaus an Land. Um die Organisation kümmert sich zunächst der Schiffsarzt. Sobald der Patient an Land beziehungsweise im Krankenhaus angekommen ist, übernehmen spezialisierte Dienste wie der ADAC oder die Versicherungen die weitere Betreuung, sei es telefonisch oder durch die Organisation eines ärztlich vertretbaren Rücktransports in ein Krankenhaus in der Heimat.

Je nach Lage des Schiffes kommen für die Ausschiffung Hubschrauber, Fähren oder sogar Boote der Küstenwache zum Einsatz, da große Kreuzfahrtschiffe nicht überall anlegen können. An Land kümmern sich dann der Hafenagent oder die Schiffsagentur um Patient und Angehörige. In den meisten Häfen stehen zudem Dolmetscher zur Verfügung, und viele Reedereien schicken zur Begleitung sogar eigenes Personal mit ins Krankenhaus. Üblicherweise erhalten die Patienten einen Umschlag mit allen relevanten Dokumenten zur bisherigen Behandlung. Diese Unterlagen sollte man gut aufbewahren, da sie zu Hause als Nachweis dienen.

Typische Gründe für eine Ausschiffung sind:

  • Herzinfarkt oder schwere Herzprobleme
  • Schlaganfälle
  • schwere Verletzungen mit Bedarf an komplexer Chirurgie
  • schwere Atemnot mit Beatmungsbedarf
  • hochansteckende Infektionskrankheiten
  • internistische und psychische Erkrankungen
  • gynäkologische Notfälle

Bei Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Sepsis zählt jede Minute. Die Organisation einer Ausschiffung braucht jedoch Zeit, sodass sich die Behandlung dadurch verzögern kann – möglicherweise mit schwerwiegenden Folgen.

Stolpersteine bei einer Ausschiffung

Wer im Ausland ausgeschifft wird, kann auf verschiedene Hürden stoßen. Zum einen trifft man auf ein unterschiedliches Versorgungsniveau. Qualität und Verfügbarkeit medizinischer Versorgung variieren von Land zu Land stark. Hinzu kommen Sprachbarrieren. Nicht überall spricht man Deutsch oder Englisch, was die Verständigung erschwert.

Auch die Kosten sind ein Thema. Manche Krankenhäuser, Ärzte oder Transportunternehmen verlangen direkte Bezahlung vor Ort, auch wenn eine Versicherung besteht. Problematisch wird es zudem, wenn man unerwartet in einem Land ausgeschifft wird, für das ein Visum nötig ist. In einem solchen Fall sollte man sich umgehend an die zuständige Botschaft oder das Konsulat wenden. Die Bearbeitung kann Tage bis Wochen dauern, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Rückkehr an Bord möglich?

Nicht jede Behandlung an Land bedeutet automatisch das Ende der Reise. Nach einer erfolgreichen Behandlung an Land können viele Urlauber ihre Reise fortsetzen. Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes „Fit-to-travel-on-ships“-Zertifikat, eine ärztliche Bescheinigung, dass der Patient wieder reisefähig ist. Ohne dieses Dokument ist die Rückkehr aufs Schiff nicht möglich.

Kompliziert wird es, wenn das Schiff nach der Behandlung bereits weitergefahren ist. Dann muss man selbst Unterkunft und Transport organisieren, um entweder zu einem neuen Hafen zu reisen und das Schiff einzuholen oder direkt nach Hause zurückzukehren. Diese zusätzlichen Kosten übernimmt die Auslandskrankenversicherung nicht, sondern ausschließlich eine gute Reiseabbruchversicherung. Sie deckt im Idealfall zusätzliche Transport- und Unterkunftskosten ab sowie bereits gebuchte Reiseleistungen (zum Beispiel Ausflüge oder Besichtigungen), die nicht erstattungsfähig sind.